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Erbrecht & Nachfolge
Den eigenen Willen klar und wirksam festhalten
Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung seines Vermögens der gesetzlichen Erbfolge. Die passt nicht immer: bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren, einer Immobilie im Nachlass oder einem Unternehmen etwa. Ein Testament oder ein Erbvertrag schafft hier Klarheit – vorausgesetzt, die Formulierungen sind eindeutig.
Beim Notar besprechen Sie Ihre Situation und Ihre Wünsche. Wir übersetzen beides in rechtssichere Formulierungen, weisen auf Pflichtteilsrechte hin und sorgen dafür, dass Ihre Verfügung im Erbfall auch gefunden wird.

Wann ein Termin beim Notar sinnvoll ist
Im Erbrecht sind wir zu Lebzeiten ebenso gefragt wie nach einem Todesfall. Häufige Anliegen sind:
- Notarielles Einzel- oder gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag, etwa zwischen Partnern ohne Trauschein
- Pflichtteils- oder Erbverzicht
- Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
- Erklärung der Erbausschlagung
- Erbauseinandersetzung bei Immobilien im Nachlass
Vom Gespräch zur verwahrten Urkunde
Vorgespräch: Wir klären Familienverhältnisse, Vermögenswerte und Ihre Ziele. Wer soll erben? Sollen einzelne Gegenstände an bestimmte Personen gehen? Gibt es frühere Testamente oder Bindungen?
Entwurf: Sie erhalten einen Entwurf, den Sie in Ruhe lesen und mit Angehörigen besprechen können.
Beurkundung: Im Termin lesen wir die Verfügung vor, beantworten letzte Fragen und nehmen Ihre Erklärung auf. Der Notar hat sich dabei auch von Ihrer Testierfähigkeit zu überzeugen.
Verwahrung und Registrierung: Notarielle Testamente werden beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. So wird die Urkunde im Erbfall zuverlässig eröffnet.
Die wichtigsten Instrumente

Einseitig und jederzeit änderbar.

Verbindliche Regelung zwischen mehreren Personen.

Nachweis der Erbfolge gegenüber Dritten.
Unterlagen für Testament und Erbschein
Welche Nachweise nötig sind, hängt vom Anliegen ab. Für die meisten Termine sind diese Unterlagen hilfreich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zu Ehe, Kindern und früheren Ehen
- Bereits vorhandene Testamente oder Erbverträge
- Beim Erbschein: Sterbeurkunde des Erblassers
- Personenstandsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft
- Überblick über wesentliche Vermögenswerte
Fristen und Fragen im Blick behalten
Nach einem Todesfall läuft für die Ausschlagung einer Erbschaft in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Die Erklärung muss beim Nachlassgericht eingehen oder dort bzw. beim Notar in beglaubigter Form abgegeben werden. Warten Sie daher nicht zu lange.
Vor einem Testament lohnt sich die Frage, ob ein Erbschein später überhaupt nötig sein wird. Ein notarielles Testament kann in vielen Fällen gegenüber Grundbuchamt und Banken als Nachweis genügen und den Hinterbliebenen Zeit und Kosten sparen.
Häufige Fragen zu diesem Bereich
Kann ich ein notarielles Testament später ändern?
Ja. Ein Einzeltestament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues ersetzt werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen gelten Bindungen, die wir vorab erläutern.
Brauche ich nach dem Todesfall immer einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament vor, reicht dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll häufig als Nachweis aus.
Gespräch zur Nachlassplanung vereinbaren
Ein erstes Gespräch hilft, die richtigen Fragen zu stellen. Beschreiben Sie Ihr Anliegen im Formular – auch nach einem Todesfall melden wir uns zügig, wenn Fristen laufen.
Zum Kontaktformular · Allgemeine Fragen zum Notariat
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Termin anfragen
Teilen Sie uns mit, ob es um eine Vorsorge zu Lebzeiten oder um einen konkreten Erbfall geht.