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Unternehmensnachfolge
Die Übergabe früh und vollständig planen
Ein Unternehmen zu übergeben ist selten ein einzelner Vertrag. Meist greifen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht ineinander. Wer die Nachfolge rechtzeitig plant, kann Übergangsphasen gestalten und Streit zwischen Erben oder Mitgesellschaftern vermeiden.
Wir beurkunden die notwendigen Verträge und achten darauf, dass Gesellschaftsvertrag, Testament und Vollmachten aufeinander abgestimmt sind – damit das Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt.

Wege der Nachfolge
Je nach Familie und Unternehmen kommen unterschiedliche Gestaltungen in Betracht:
- Übertragung von Anteilen zu Lebzeiten
- Schenkung unter Vorbehalt von Nießbrauch
- Verkauf an Mitarbeitende oder externe Käufer
- Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag
- Unternehmertestament und Pflichtteilsverzichte
- Vorsorgevollmacht für die Unternehmensleitung
Schritt für Schritt zur geordneten Übergabe
Bestandsaufnahme: Welche Rechtsform hat das Unternehmen, was regelt der Gesellschaftsvertrag bereits, wer soll übernehmen und wie sollen andere Angehörige berücksichtigt werden?
Abstimmung: Steuerliche Folgen und die Bewertung des Unternehmens klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Wir bringen die rechtlichen Bausteine in eine Reihenfolge, die zu diesen Ergebnissen passt.
Beurkundung und Vollzug: Übertragungsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Verzichte und letztwillige Verfügungen werden beurkundet. Anschließend übernehmen wir Registeranmeldungen und die Einreichung der Gesellschafterliste.
Bausteine einer Nachfolgeregelung

Anteile, Betriebsvermögen, Nießbrauch.

Abgestimmt auf den Gesellschaftsvertrag.

Handlungsfähig im Ernstfall.
Unterlagen für ein erstes Gespräch
Für eine belastbare Planung sollten diese Unterlagen vorliegen:
- Aktueller Gesellschaftsvertrag und Registerauszug
- Gesellschafterliste und bestehende Vereinbarungen
- Vorhandene Testamente und Eheverträge
- Übersicht über Immobilien im Betriebsvermögen
- Kontaktdaten der Steuerberatung
- Vorstellungen zu Zeitplan und Nachfolgern
Worüber Sie früh sprechen sollten
Wie soll die Übergangszeit aussehen – bleibt die bisherige Inhaberin beratend tätig, behält sie Stimmrechte oder Erträge? Wie werden Kinder bedacht, die nicht im Unternehmen arbeiten? Was gilt, wenn der Nachfolger scheitert oder ausscheidet?
Nicht zuletzt: Wer führt das Unternehmen, wenn Sie plötzlich ausfallen? Eine Vorsorgevollmacht für unternehmerische Entscheidungen gehört in jede Nachfolgeplanung, unabhängig vom Alter.
Häufige Fragen zu diesem Bereich
Wann sollte die Nachfolgeplanung beginnen?
Möglichst einige Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleibt Zeit für schrittweise Übertragungen und Anpassungen des Gesellschaftsvertrags.
Übernimmt der Notar auch die Steuerberatung?
Nein. Wir weisen auf steuerliche Berührungspunkte hin, die steuerliche Beratung übernimmt jedoch Ihre Steuerberatung.
Nachfolge besprechen
Ein erstes Gespräch klärt, welche Schritte in Ihrem Fall notwendig sind. Bringen Sie gern Ihre Steuerberatung mit – oder wir stimmen uns im Nachgang direkt ab.
Zum Kontaktformular · Allgemeine Fragen zum Notariat
Verwandte Themen: Anteilsabtretung und Registeranmeldung · Testament und Erbvertrag · Vorsorgevollmacht
Termin anfragen
Beschreiben Sie kurz Rechtsform, Beteiligte und Ihren geplanten Zeitrahmen.
